Neues schottisches Gesetz verbietet in der Nähe von Abtreibungszentren und selbst in Privathäusern, laut zu beten. Dagegen protestiert die Lebensrechtsorganisation SPUC.
Das Gesetz legt 200m „sichere Pufferzonen“ um Abtreibungskliniken fest, um abtreibungsentschlossenen Frauen einen „unbelästigten“ Zugang zu ermöglichen. Als Belästigung werden auch „Unannehmlichkeiten“ und „Unbehagen“ gezählt, die verunsichern oder entmutigen könnten. Sie werden als Straftat geahndet. Dazu gehört auch lautes Beten in Privathäusern. – SPUC hält dagegen, dass viele (junge) Frauen nicht adäquat über die Folgen einer Abtreibung aufgeklärt und oft massiv von Partnern oder Familie unter Druck gesetzt werden. Weiters ist zu befürchten, daß damit der erste Schritt zur Kriminalisierung des Gebets im privaten Bereich gesetzt wird. In England und Wales sollen Ende Oktober ähnliche „Sicherheitszonen“ in Kraft treten.