Schon heute werden Kinder in Schulen und anderen Einrichtungen von Organisationen überhäuft mit Materialien zu Transsexualität. Darin wird keineswegs nurmehr die Freiheit der Geschlechterrollen propagiert, dass also Mädchen auch ungestüm und Jungen lieb sein dürfen. Vielmehr sollen schon die Jüngsten explizit über Transsexualität informiert werden, in einem Alter, in dem sie sich eher für Lego und Barbie interessieren. Geschlechtswechsel sollen so früh wie möglich als Normalität im Bewusstsein der Kinder verankert werden. Auch Väter, so wird gelehrt, können Babys zur Welt bringen.
Den Verfechtern der Trans-Ideologie kann diese Einflussnahme nicht früh genug stattfinden. Damit gefährden sie nicht nur jene Kinder, die von der Idee überzeugt werden, im falschen Körper zu stecken, sondern auch alle anderen, denen es unangenehm ist, derart explizit mit Sexualität behelligt zu werden. Unter dem Banner der Antidiskriminierung findet eine Frühsexualisierung statt, die gezielt die Grenzen von Kindern überschreitet.
Besonders problematisch ist dabei der affirmative Ansatz: Pädagogen, die der Trans-Ideologie anhängen, warnen Eltern davor, die Transsexualität ihrer Kinder anzuzweifeln. Wer die Kinder nicht in ihrer Wahrnehmung bestärkt, der wird unter Druck gesetzt oder gar für schädlich erklärt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird dies noch zementiert: Minderjährige ab 14 Jahren benötigen für einen Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags die Zustimmung ihrer Eltern. Verweigern diese, dann können Familiengerichte die Zustimmung der Eltern „ersetzen“. Entschieden werden soll anhand des Kindeswohls. Da der affirmative Ansatz seit Jahren die Medizin dominiert, dürften entsprechende Gutachten, die die Transsexualität bestätigen, nicht schwer zu beschaffen sein.
Bei Kindern unter 14 Jahren dürfen Eltern die Erklärung beim Standesamt einreichen. Besonders skurril liest sich folgender Satz im Gesetz: „Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.“ Wer einmal erlebt hat, wie schnell Fünfjährige ihre Meinung wechseln, würde über diese Passage nur lachen können, wäre sie nicht so tragisch. Denn in der Realität bedeutet dieses Gesetz: Wer sich einen Sohn wünscht, aber ein Mädchen zur Welt bringt (oder umgekehrt), der kann über die Geschlechtsidentität seines Kindes nun nach Belieben verfügen – mit Billigung des deutschen Staats.